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BFH | Keine verdeckte Gewinnausschüttung wegen bloßer Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie
Die Kläger sind Eheleute, die in den Streitjahren (2010–2012) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Den Klägern gehörte zu 1/3 eine Immobilie in Spanien; die anderen 2/3 standen im Eigentum zweier spanischer Kapitalgesellschaften, an denen die Kläger jeweils zur Hälfte beteiligt waren. Streitig war, in welchem Umfang die Kläger die spanische Immobilie in den Streitjahren privat nutzten. 2013 veräußerten die Kläger ihren Anteil an der Immobilie bzw. die Anteile an den Kapitalgesellschaften. Das deutsche Finanzamt nahm für die Streitjahre eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) der Kapitalgesellschaften an die Kläger in Höhe einer marktüblichen Miete für die Nutzung der Immobilie an. Hiergegen wandten sich der Kläger (vermeintlich auch für die Klägerin) zunächs...