Steuerverfahren | Weihnachtsfrieden in Thüringen (FinMin)
Die Thüringer Finanzbehörden sind
angewiesen, in der Zeit vom 20.12. bis zum
den
sog. Weihnachtsfrieden zu wahren und währenddessen keine Zwangsgelder
anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine
Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen
durchzuführen.
Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.
Am 23. und 30.12. sind die Finanzämter eingeschränkt erreichbar - und zwar telefonisch bis 12.00 Uhr. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Online-Portal "Mein ELSTER" jederzeit genutzt werden. Dem Finanzamt können weitere Informationen und Unterlagen auch elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER übermittelt werden.
Ab Donnerstag, den gelten wieder die üblichen Telefonzeiten. Die Telefonzeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter https://finanzamt.thueringen.de/standort (zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubrik „Ansprechpartner und Telefonzeiten“ klicken) nachgelesen werden.
Quelle: Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
UAAAJ-81443