BFH 01.10.2024 VIII R 4/21, Kommentierte Nachricht
Körperschaftsteuer | Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei bloß tatsächlicher
Nutzungsmöglichkeit einer Immobilie
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist zu verneinen, wenn der
Gesellschafter der GmbH lediglich eine tatsächliche Möglichkeit hat, eine
Immobilie der GmbH privat zu nutzen, eine tatsächliche Nutzung oder eine
verbilligte bzw. unentgeltliche Nutzungsvereinbarung aber nicht
feststehen.
[i]Eine vGA ist hingegen anzunehmen, wenn die
GmbH dem Gesellschafter die Immobilie unentgeltlich oder verbilligt auch zur
privaten Nutzung überlässt. Bei einer derartigen Zuwendung liegt der Vorteil
des Gesellschafters bereits in der Möglichkeit der privaten Nutzung, ohne dass
es einer tatsächlichen Nutzung bedarf.
[i]Eine vGA liegt ferner vor, wenn der
Gesellschafter die Immobilie tatsächlich nutzt, also nicht nur eine bloß
tatsächliche Möglichkeit hat, und es entweder keine Nutzungsvereinba...