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Mathias Grootens

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-482-67803-5

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar Online

Verlängerung der Frist zur Abgabe von Änderungsanzeigen

(März 2025)

Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom

Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 228 Absatz 2 Bewertungsgesetz (BewG)

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder

  • Berlin

  • Brandenburg

  • Bremen

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Nordrhein-Westfalen

  • Rheinland-Pfalz

  • Saarland

  • Sachsen

  • Sachsen-Anhalt

  • Schleswig-Holstein

  • Thüringen

wird die Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 228 Absatz 2 BewG auf die Feststellungszeitpunkte und in diesen Ländern

bis zum

verlängert. Für die Grundsteuer-Änderungsanzeige nach § 228 Absatz 2 BewG gelten damit folgende Abgabefristen:

  • Für im Jahr 2022 eingetretene Änderungen:
    bisherige Anzeigefrist verlängert bis zum .

  • Für im Jahr 2023 eingetretene Änderungen:
    bisherige Anzeigefrist verlängert bis zum .

Rechtsgrundlagen: § 228 Absatz 2 und 5 BewG; § 109 Absatz 1 Abgabenordnung (AO); § 149 AO

Die Fristen zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 228 Absatz 2 BewG, die sich auf Feststellungszeitpunkte nach dem beziehen, bleiben unberührt. Im Jahr 2024 eingetretene und noch eintretende Änderungen sind weiterhin bis zum

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

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