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Lohn und Gehalt kompakt
Gesetzgebung | Jahressteuergesetz 2024 passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat am dem JStG 2024 zugestimmt (BR-Drucks. 529/24 (Beschluss)). Im Septemberplenum hatte der Bundesrat zum Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen – ungefähr 40 seiner Empfehlungen wurden im nun verabschiedeten Gesetz umgesetzt.
Das JStG 2024 enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell zusammenhängender Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Beispielhaft seien erwähnt:
Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wird vereinheitlicht: Es gilt nun für alle Gebäudearten die maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak).
Die als Sonderausgaben zu berücksichtigen Kinderbetreuungskosten werden von zwei Dritteln auf 80 %, der Höchstbetrag von 4.000 € auf 4.800 € erhöht.
Bei Pflege- und Betreuungsleistungen setzen Steuerermäßigungen – wie das bereits bei haushaltsnahen Dienstleistungen der Fall ist – den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraus.
Bewilligungsbehörden dürfen Informationen über zu Unrecht aus öffentlichen Mitteln erlangte Zahlungen auch dann an ...