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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 18/23 KL

Die Charité Universitätsmedizin Berlin (Klägerin zu 2.) betreibt eine Vielzahl von Hochschulambulanzen nach § 117 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Streitig ist die Vergütung der Leistungen dieser Hochschulambulanzen nach § 120 SGB V in den Jahren 2021 und 2022. Die klagende Krankenkasse (Klägerin zu 1.) und die Klägerin zu 2. wenden sich jeweils eigenständig und aus verschiedenen Gründen gegen einen insoweit ergangenen Schiedsspruch der Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze in Berlin (Schiedsstelle nach § 18a Krankenhausfinanzierungsgesetz [KHG], Beklagte) vom 24. Januar 2023 (schriftliche Fassung vom 20. April 2023).

Fundstelle(n):
HAAAJ-81216

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.04.2024 - L 7 KA 18/23 KL

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