Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
3. Aufl. 2025
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Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Grundvermögen) und der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
Die Finanzverwaltung hat auf den (Hauptveranlagungszeitpunkt) den Grundsteuermessbetrag für Grundstücke festzusetzen. Ferner hat sie auf den (Hauptfeststellungszeitpunkt) den Grundsteuerwert für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft festzustellen und den Grundsteuermessbetrag festzusetzen.
Es ergeht daher folgende Aufforderung:
Die Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den Hauptveranlagungszeitpunkt für Grundstücke ist dem zuständigen Finanzamt bis zum
nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu übermitteln. Gleiches gilt für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den Hauptfeststellungszeitpunkt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Das Finanzamt ist zuständig, in dessen Bezirk das zu bewertende Grundstück oder der zu bewertende Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Das zuständige Finanzamt finden Sie unter www.gr...