1. Werden an einem Mietwohnhaus im Jahr nach dem erheblich verbilligten Erwerb isolierverglaste Fenster und Türen angebracht sowie anstelle von Öfen Gasetagenheizungen eingebaut, handelt es sich um anschaffungsnahen Herstellungsaufwand (Anschluß an , BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53).
2. Die Aufwendungen für die wirtschaftlich gebotene Heizungsumstellung können auch nicht als der Beseitigung verdeckter Mängel dienend zum sofortigen Werbungskostenabzug zugelassen werden.
3. Anforderungen an die Darlegung versteckter Mängel.
Tatbestand
Fundstelle(n): BFH/NV 1990 S. 285 BFH/NV 1990 S. 285 Nr. 5 JAAAA-97173
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