NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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– Wirtschaftszweige –
– Gewerbekennzahl 59111.0, 59111.2 –
A. Betriebswirtschaftliches
I. Berufsbild
Influencer, häufig auch als Content Creator oder Blogger bezeichnet, sind in den letzten Jahren zu einem wichtigen Teil der digitalen Marketinglandschaft geworden. Influencer nutzen ihre Bekanntheit in den sozialen Medien, um sich zu präsentieren und Marken, Produkte und Dienstleistungen zu bewerben.
Der Begriff des Influencers leitet sich vom englischen Begriff „to influence“ (beeinflussen) ab. Influencer stellt einen Oberbegriff für eine Vielzahl von Bezeichnungen, wie z. B. YouTuber, Streamer oder allgemein Content Creator. Da die Grenzen zwischen den einzelnen Unterkategorien fließend sind, wird im Folgenden immer der Oberbegriff des Influencers unabhängig von der Plattform verwendet. Influencer sind in der Lage, durch ihre Inhalte und ihre Interaktionen mit der Community Einfluss auf die Meinungen und das Kaufverhalten ihrer Fans, den so genannten Followern, zu nehmen. Sie sind auf den verschiedensten Onlineplattformen wie z. B. Instagram, TikTok, Facebook und YouTube aktiv und haben dadurch die Möglichkeit ein großes Publikum zu erreichen. Die Finanzverwaltung erfasst diese Tätigke...