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BFH Urteil v. - IV R 88/86

Gesetze: EStG § 13

Leitsatz

1. Der Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft setzt die Absicht, Gewinn zu erzielen, voraus. Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des Betriebs - d. h. von seiner Gründung bis zu seiner Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation - einen Gewinn zu erzielen.

2. Einer derartigen Absicht steht im Fall eines forstwirtschaftlichen Betriebs nicht entgegen, daß die Holzernte nicht schon während der Besitzzeit des jeweiligen Eigentümers, sondern erst in späterer Zeit anfällt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 771
BFH/NV 1989 S. 771 Nr. 12
KAAAA-97164

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BFH, Urteil v. 14.07.1988 - IV R 88/86 -nv-

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