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BFH 20.09.2024 IX R 5/24, Kommentierte Nachricht

Einkommensteuer | Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

Eine Abfindung für die Aufhebung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen ist für den Nießbrauchsberechtigten nur dann steuerbar, wenn er wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile war.

[i]Nießbrauchsberechtigter ist nicht ohne Weiteres wirtschaftlicher EigentümerDies setzt voraus, dass er neben dem Gewinnbezugsrecht auch über die Mitverwaltungsrechte wie das Stimmrecht verfügt, sodass er entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der GmbH nehmen kann und damit einem zivilrechtlichen Gesellschafter gleichsteht. Nur das Gewinnbezugsrecht genügt nicht für das wirtschaftliche Eigentum; vielmehr ist dann der Anteilseigner auch der wirtschaftliche Eigentümer.

[i]Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch im Jahr 2012; Aufhebung des Nießbrauchs im Jahr 2018Die Klägerin übertrug im Jahr 2012 ihre Beteiligung an der Z-GmbH unentgeltlich auf ihren Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Der Klägerin stand als Nießbrauchsberechtigte nur das Gewinnbezugsre...

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Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

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