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Abschöpfung sog. Zufallsgewinne ist verfassungskonform
Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschöpfung sog. Übergewinne der Produzenten von erneuerbaren Energien sowie Atom- und Braunkohlestrom bei der Strompreisbremse für verfassungskonform erklärt ( und 1 BvR 611/23, NWB GAAAJ-80415).
Rechtlicher Hintergrund
[i]Umsetzung einer EU-VO zur Senkung hoher Energiepreise durch das StromPBGIm Oktober 2022 beschloss die EU eine Notfallverordnung zur Senkung der hohen Energiepreise (EU-VO 2022/1854 v. , ABl. L 261I v. S. 1). Sie sah auch eine Abschöpfung von „Überschusserlösen“ bei den Produzenten von erneuerbaren Energien sowie Atom- und Braunkohlestrom vor. Denn diese profitierten massiv von den hohen Strompreisen, ohne dass sich ihre Produktionskosten erhöht hatten. Die Verordnung wurde in Deutschland durch [i]Jahn, NWB 52/2022 S. 3736das EU-Energiekrisenbeitragsgesetz v. (BGBl 2022 I S. 2294, 2325) umgesetzt. Auch das Strompreisbremsegesetz v. (StromPBG, BGBl 2022 I S. 2512) gehörte zu den Maßnahmen, die der deutsche Gesetzgeber ergriff, um die Folgen der Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 abzumildern.
[i]Unternehmen durften Stromverbrauchern nur geringere Stromkosten in Rechnung stellenNach dem Strompreisbremsegesetz mussten die Elektrizitätsversorgungsunternehmen den Stromverbrauchern eine Absenkung der Stromkosten in Höhe des gesetzlich fe...