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Track 06 | Minijobs: Erhöhung der Entgeltgrenze hat Auswirkungen auf die Beitragsberechnung in der Gleitzone
Ab Januar 2025 ist die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 € auf 556 € pro Monat erhöht worden. Die Verdienstgrenze wurde angehoben, weil der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 € pro Stunde gestiegen ist. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit 2025 bei 6.672 €. Dadurch können Minijobber seit Jahresanfang etwas mehr verdienen, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren. Die Anhebung hat auch Auswirkungen auf die Beitragsberechnung in der Gleitzone.
Bevor wir gleich auch schon zu den aktuellen Urteilen kommen, die wir in diesem Monat für Sie ausgewählt haben, möchten wir noch kurz auf die neue Verdienstgrenze bei Minijobs eingehen.
Ab Januar 2025 ist bekanntlich die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 € auf 556 € pro Monat erhöht worden. Die Verdienstgrenze wurde angehoben, weil der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 € pro Stunde gestiegen ist. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit 2025 bei 6.672 €. Dadurch können Minijobber seit Jahresanfang etwas mehr verdienen, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren. Wird der Mindestlohn gezahlt, ergibt sich wie bisher eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden i...