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Grunderwerbsteuer | Keine Steuerbefreiung bei der Aufhebung einer WEG (BFH)
Die Befreiungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG ist bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unter Bildung von Miteigentum nicht entsprechend anwendbar (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Gemäß § 7 Abs. 1 GrEStG wird für den Fall, dass Miteigentümer ein ihnen gehörendes Grundstück flächenweise teilen, die Steuer insoweit nicht erhoben, als der Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, zu dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Steuerbegünstigung des § 7 Abs. 1 GrEStG auf einen Tauschvorgang im Falle der Aufhebung einer WEG anzuwenden ist. Die Kläger sind der Meinung, dass hinsichtlich der grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungsvorschriften ei...