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EU | Übernahme von Änderungen an IAS 21
Am wurde die Verordnung zur Übernahme der Änderungen an IAS 21 „Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Mangel an Umtauschbarkeit“ zur Anwendung in der EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Änderungen an IAS 21 sind erstmalig für jährliche Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem beginnen.
Die Änderungen an IAS 21 wurden vom IASB im August 2023 veröffentlicht. Sie enthalten Regelungen zu der Frage, wann eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist sowie dazu, wie im Falle der mangelnden Umtauschbarkeit einer Währung der Stichtagskurs zu bestimmen ist. Flankiert werden die Änderungen von neuen Angabepflichten. EFRAG hat den Bericht zum Status des Übernahmeprozesses entsprechend aktualisiert.