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Umsatzsteuer | Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung (BFH)
§ 1 Abs. 1a Satz 1 UStG beschränkt sich auf Leistungen, die zwischen dem Übertragenden und dem Übertragungsempfänger erbracht werden. Die Nichtsteuerbarkeit erfasst daher keine Umsätze, die an Dritte ausgeführt werden. Für solche kommt die Anwendung des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG lediglich dann in Betracht, wenn insoweit eine (weitere) Geschäftsveräußerung vorliegt (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine Gebietskörperschaft, übernahm den Betrieb eines Schwimmbades von einem aufgelösten Zweckverband, dem sie zuvor angehörte. Der Zweckverband übertrug alle Vermögensgegenstände des Schwimmbades an die Klägerin für 1 €, die Klägerin übernahm sämtliche Verbindlichkeiten und verpflichtete sich, den Betrieb bis mindestens 2023 aufrechtzuerhalten. Der Landkreis u...