Umsatzsteuer/Verfahrensrecht | Anpassung von Vordruckmustern an das Postrechtsmodernisierungsgesetz (BMF)
Das BMF hat in diversen Vordruckmustern die Rechtsbehelfsbelehrungen an das Postrechtsmodernisierungsgesetz angepasst und die Vordrucke neu bekanntgegeben ().
Hintergrund: Auf Grund des Postmodernisierungsgesetzes wurden die Bekanntgabevermutungen nach den §§ 122, 122a und 123 AO von drei auf vier Kalendertage verlängert. Die Neuregelung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2a, § 122a Abs. 4 und § 123 Satz 2 AO n.F.) ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.
In diesem Zusammenhang hat das BMF folgende Vordruckmuster neu bekanntgegeben:
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen
Feststellungsbescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung
Feststellungsbogen für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung
Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG
Nachweis für Wiederverkäufer von Telekommunikationsdienstleistungen
Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Mitteilung nach § 202 Abs. 1 AO
Weitere Änderungen der Muster sind redaktioneller Art. Die neuen Vordrucke finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: (il)
Fundstelle(n):
QAAAJ-80818