Online-Nachricht - Donnerstag, 05.12.2024

Umsatzsteuer/Verfahrensrecht | Anpassung von Vordruckmustern an das Postrechtsmodernisierungsgesetz (BMF)

Das BMF hat in diversen Vordruckmustern die Rechtsbehelfsbelehrungen an das Postrechtsmodernisierungsgesetz angepasst und die Vordrucke neu bekanntgegeben ().

Hintergrund: Auf Grund des Postmodernisierungsgesetzes wurden die Bekanntgabevermutungen nach den §§ 122, 122a und 123 AO von drei auf vier Kalendertage verlängert. Die Neuregelung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2a, § 122a Abs. 4 und § 123 Satz 2 AO n.F.) ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.

In diesem Zusammenhang hat das BMF folgende Vordruckmuster neu bekanntgegeben:

  • Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen

  • Feststellungsbescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung

  • Feststellungsbogen für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung

  • Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG

  • Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG

  • Nachweis für Wiederverkäufer von Telekommunikationsdienstleistungen

  • Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung

  • Mitteilung nach § 202 Abs. 1 AO

Hinweis:

Weitere Änderungen der Muster sind redaktioneller Art. Die neuen Vordrucke finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: (il)

Fundstelle(n):
QAAAJ-80818