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Diversität der Regelungen zu den Anschaffungsnebenkosten innerhalb der IFRS
Konzepte und Anwendungsprobleme
Die Behandlung der Anschaffungsnebenkosten innerhalb der IFRS ist ein eher wenig beachtetes Feld, ein NEBEN-Thema eben. Dabei ist der bilanzielle Umgang durchaus komplex und fehleranfällig. Die Komplexität rührt vor allem aus der Unterschiedlichkeit der Regelungen, die die IFRS-Standards für die Definition und den Umgang mit Nebenkosten enthalten. Nicht immer ist diese Unterschiedlichkeit konzeptionell gerechtfertigt, in der Bilanzierungspraxis aber gleichwohl zu beachten.
Anders als bezüglich des fair value mit IFRS 13 verzichten die IFRS auf eine einheitliche Definition der Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten.
Für physische und immaterielle Vermögenswerte sind als Nebenkosten alle direkten Einzelkosten der Anschaffung zu aktivieren. Die diesbezüglichen Vorgaben sind nicht restriktiv zu lesen. Due Diligence-Kosten bezüglich des potenziellen Erwerbsobjekts sind z. B. direkte Einzelkosten im Sinne der Vorgaben, unabhängig davon, ob sie für externe Berater oder für internes Personal entstehen.
Nicht aktivierungsfähig sind hingegen Suchkosten, die der Identifizierung des wahrscheinlichen Erwerbsobjekts vorgelagert sind.
Bei Leasingverträg...