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BFH Urteil v. - VI R 167/81

Gesetze: EStG § 38EStG § 19EStG § 8LStDV § 2

Leitsatz

1. Die Anwendung eines Durchschnittssteuersatzes ist im Lohnsteuer-Haftungsverfahren jedenfalls dann zulässig, wenn der Arbeitgeber keine Aufzeichnungen darüber geführt hat, welchen Arbeitnehmern er lohnsteuerpflichtige Vorteile zugewendet hat, und wenn dies auch nachträglich nicht ermittelt werden kann.

2. Zur inhaltlichen Bestimmtheit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids reicht es aus, wenn die dazu erforderlichen Angaben aus einem im Bescheid in Bezug genommenen, dem Arbeitgeber bereits übersandten Prüfungsbericht ersichtlich sind.

3. Ein vom Arbeitgeber im Betrieb kostenlos gewährtes Frühstück ist weder als ganzes noch hinsichtlich der verabreichten Getränke eine steuerfreie Annehmlichkeit.

4. Zum Ausschluß der Lohnsteuer-Haftung durch entschuldbaren Rechtsirrtum.

5. Zur Wertermittlung im Betrieb kostenlos gewährter Mahlzeiten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 303
EAAAA-97140

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 14.06.1985 - VI R 167/81 -nv-

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