1. Die Anwendung eines
Durchschnittssteuersatzes ist im Lohnsteuer-Haftungsverfahren jedenfalls dann
zulässig, wenn der Arbeitgeber keine Aufzeichnungen darüber
geführt hat, welchen Arbeitnehmern er lohnsteuerpflichtige Vorteile
zugewendet hat, und wenn dies auch nachträglich nicht ermittelt werden
kann.
2. Zur inhaltlichen Bestimmtheit
eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids reicht es aus, wenn die dazu erforderlichen
Angaben aus einem im Bescheid in Bezug genommenen, dem Arbeitgeber bereits
übersandten Prüfungsbericht ersichtlich sind.
3. Ein vom Arbeitgeber im Betrieb
kostenlos gewährtes Frühstück ist weder als ganzes noch
hinsichtlich der verabreichten Getränke eine steuerfreie Annehmlichkeit.
4. Zum Ausschluß der
Lohnsteuer-Haftung durch entschuldbaren Rechtsirrtum.
5. Zur Wertermittlung im Betrieb
kostenlos gewährter
Mahlzeiten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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