Arbeitsrecht | Mindestlohn steigt (Bundesregierung)
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum auf 12,82 € brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Ab liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 € brutto pro Stunde - aktuell sind es 12,41 €. Die Bundesregierung hatte den Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt.
Auch die Minijob-Grenze steigt zum . Sie erhöht sich von 538 € auf 556 € brutto. Denn der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Minijob-Grenze mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn, die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung. Dort ist auch ein FAQ zum Mindestlohn veröffentlicht. Zum Mindestlohn-Rechner gelangen Sie hier.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
ZAAAJ-80760