Online-Nachricht - Mittwoch, 04.12.2024
Körperschaftsteuer | Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine (BMF)
Das BMF hat den zeitlichen Anwendungsbereich des (BStBl I S. 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG erneut verlängert - und zwar bis zum ().
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: (il)
Fundstelle(n):
CAAAJ-80759