Online-Nachricht - Mittwoch, 04.12.2024
Körperschaftsteuer | Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine (BMF)
Das BMF hat den zeitlichen
Anwendungsbereich des
(BStBl I S. 345) zur Unterbringung von
Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und
Vermietungsvereine i.S. des
§ 5 Abs.
1 Nr. 10 KStG erneut verlängert - und zwar bis zum
().
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: (il)
Fundstelle(n):
CAAAJ-80759