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BFH | Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit des Steuerabzugs für das Honorar ausländischer Künstler
Klägerin ist eine österreichische GmbH mit Sitz in Österreich. Sie betrieb im streitigen Zeitraum (1996–1999) eine Konzertdirektion. In diesem Zusammenhang stellte sie – für in Deutschland durchgeführte Konzerte – Künstler zur Verfügung, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Hierfür schloss die Klägerin mit dem jeweiligen Veranstalter einen Werkvertrag ab, aus dem sie eine Vergütung erhielt. Des Weiteren schloss die Klägerin mit dem jeweiligen ausländischen Künstler einen Werkvertrag, auf Basis dessen sie die Vergütung an ihn zahlte. Die Klägerin gab keine Steueranmeldungen in Deutschland ab. Daraufhin wurde sie vom Finanzamt per Haftungsbescheid für die nicht abgeführten Steuer in Anspruch genommen. Hiergegen wandte sie sich er...