Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
11. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
22. Handelskalkulation/Wirtschaftsrechnung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuerberaterkammern | Anzahl ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare Punktzahl |
Verbund | 25 | 48 % | 2,0 - 9,0 |
NRW | 35 | 45,71 % | 6,0 - 24,0 |
Besonderheiten: Im Verbund nur sehr vereinfachte Handelskalkulation. In NRW sind einfache Handelskalkulationsaufgaben bereits Bestandteil der Zwischenprüfungen. Komplexere Aufgaben finden sich in NRW erst in den Abschlussprüfungen. In NRW unter den TOP 5 der prüfungsrelevantesten Themengebiete (Platz 2).
Klassischerweise beginnt die Handelskalkulation mit einer Aufgabe, in welcher der Wareneinsatz ermittelt werden soll. Meistens folgt dann eine Aufgabe, in welcher die Umsatzerlöse zu ermitteln sind (alternativ sind diese vorgegeben). Darauf aufbauend kann nach dem Rohgewinn oder Reingewinn gefragt werden.
Schließlich werden immer wieder vier „Rechenformeln“ abgeprüft, in welchen der
Rohgewinnaufschlagssatz (Kalkulationszuschlag) und/oder
Rohgewinnsatz (Handelsspanne) und/oder
Reingewinnsatz (Umsatzrendite) und/oder
Handlungskostenzuschlag ausgerechnet werden müssen.
Der Wareneinsatz lässt sich rechnerisch am einfachsten wie folgt ermitteln:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
AB | ||
+ | Wareneinkäufe | |
- | SB | |
+ | Bezugsnebenkosten | |
- | Erhaltener Skonto | |
- | Erhalten... |