Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
11. Aufl. 2025
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21. Darlehensabgeld (Damnum/Disagio)
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Steuerberaterkammern | Anzahl ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare Punktzahl |
Verbund | 25 | 28 % | 2,0 - 8,0 |
NRW | 35 | 20 % | 12,0 - 21,0 |
Grundsätzlich vorstellbar ist, dass die
Aufnahme eines Darlehens unter Einbehaltung eines Damnums/Disagios und die
Abschreibung des Damnums/Disagios zum Abschlussstichtag
gebucht werden soll. Zusätzlich könnten auch die Zinsen zu buchen sein. Sollte dies der Fall sein, spricht sehr viel dafür, dass das Prüfungsamt dieses Themengebiet mit der periodengerechten Erfassung von Aufwand und Ertrag (insbesondere der Sonstigen Verbindlichkeiten) kombiniert. Schließlich könnten auch Korrekturbuchungen (laut Sachverhalt ist bereits etwas gebucht worden) eine Rolle spielen.
Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (zu passivieren).
Steuerrechtlich sind Verbindlichkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 i. V. m. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit den Anschaffungskosten anzusetzen (zu passivieren). Als Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit gilt gem. H 6.10 EStH der Nennwert (Rückzahlungsbetrag = Erfüllungsbetrag).S. 105
Bezüglich des Damnums/Disagios gilt in Handelsbilanz und Steuerbilanz Folgendes:
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Handelsbi... |