Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
11. Aufl. 2025
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5. Privatentnahmen – Warenentnahme
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Steuerberaterkammern | Anzahl ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare Punktzahl |
Verbund | 25 | 28 % | 2,0 - 3,0 |
NRW | 35 | 11,43 % | 3,5 - 4,0 |
Die Schwierigkeit bei einer Warenentnahme liegt nicht im Bilden des Buchungssatzes. Das „Problem“ liegt in der Bewertung der Warenentnahme. Fast immer werden Sie mit zwei oder drei verschiedenen Eurobeträgen konfrontiert sein. Das sind meistens der ursprüngliche Einkaufspreis (netto oder brutto) und/oder der aktuelle Verkaufspreis (netto oder brutto) und/oder der aktuelle Einkaufspreis (netto oder brutto). Letztlich geht es nur darum, den richtigen Eurobetrag festzustellen.
Beim Einkauf der Waren liegt folgende Buchung zugrunde:
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Sollkonto (SKR 04/SKR 03) | Habenkonto (SKR 04/SKR 03) | ||
5200/3200 | Wareneingang | 3310/1610 | VerbaLuL oder 1600/1000 Kasse oder 1800/1200 Bank |
1400/1570 | Abziehbare VoSt |
Entnimmt der Steuerpflichtige nun diese Waren, sind der gebuchte Aufwand im Wareneinkaufskonto und auch der gebuchte Vorsteuerabzug (aktuell) zu hoch.
Dies muss nun durch die zu buchende Warenentnahme „korrigiert“ werden.
Der entsprechende Buchungssatz lautet:
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Sollkonto (SKR 04/SKR 03) | Habenkonto (SKR 04/SKR 03) | ||
2100/1800 | Privatentnahmen |
Der Originalkontoname