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Gibt es bei Fahrten von Selbständigen zum einzigen Kunden nur die Entfernungspauschale?
Der Bundesfinanzhof muss klären, welche Bedeutung dem durch die Reisekostenreform eingeführten Begriff der ersten Tätigkeitsstätte und den damit in Zusammenhang stehenden Regelungen für die Auslegung des Begriffs der Betriebsstätte zukommt. Es geht um die sehr praxisrelevante Frage, ob Selbständige, die permanent lediglich einen einzigen Kunden besuchen, diese Fahrten nur mit der Entfernungspauschale oder unbegrenzt nach Reisekosten-Grundsätzen absetzen können.
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Für Honorarkräfte und Freelancer ist es selbstredend von großer Bedeutung, ob sie die Fahrten zu ihren Kunden nur mit der Entfernungspauschale oder unbegrenzt nach Reisekosten-Grundsätzen absetzen können.
Arbeitnehmer dürfen ihre Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte lediglich mit der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Eine erste Tätigkeitsstätte kann auch der Betrieb eines Kunden oder eines verbundenen Unternehmens sein, wenn der Arbeitnehmer dort längerfristig tätig wird. Dies gilt aber nur, wenn ...