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Steuern mobil Nr. 12 vom 01.12.2024

Margenbesteuerung bei Kaffeefahrten und Zuständigkeitswechsel bei den EU-Gerichten

Wir stellen Ihnen eine Vorlage des Bundesfinanzhofs an den EuGH zur Margenbesteuerung vor und nehmen diese zum Anlass, Sie auf einen Wechsel der Zuständigkeit bei den EU-Gerichten hinzuweisen. Danach werden ab dem vorgelegte Vorabentscheidungen zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem und zu Verbrauchsteuern vom EuGH auf das EuG übertragen. Zudem werden die Schriftsätze künftig im Internet veröffentlicht und Videoverhandlungen ermöglicht.

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Wir beginnen mit einem umsatzsteuerlichen Thema: der Margenbesteuerung bei Kaffeefahrten. Die Sonderregelung für Reiseleistungen ist sicherlich ein Nischenthema, mit dem nicht jeder Kollege in der Praxis zu tun hat. Ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs gibt uns aber die willkommene Gelegenheit, auf einen Wechsel der Zuständigkeit bei den EU-Gerichten hinzuweisen.

Über die Anwendung und Auslegung von EU-Recht hatte bislang nur der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden – der EuGH. Bereits am ist jedoch ...

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