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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils
(1) Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind – dem Enkel des Erblassers – der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren ist. Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit nicht der Fiktion des Zivilrechts. (2) Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Bezug: § 1953 Abs. 2 Halbsatz 1, § 2344 Abs. 2 Halbsatz 1, § 2346 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BGB; § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 GG).
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht der Erwerb der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 i. H. von 400.000 € steuerfrei. D...