Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zahlung von Lizenzgebühren aus Tschechien in das Ausland
Lizenzgebühren, die von tschechischen Gesellschaften an ausländische Empfänger gezahlt werden, haben die Aufmerksamkeit der tschechischen Gerichte und vor allem der tschechischen Finanzbehörden auf sich gezogen. Dies kann die Steuerbelastung ausländischer Gesellschaften, die ihr Know-how grenzüberschreitend überlassen, erheblich beeinflussen. Zentrale Frage ist hier, wer als „Nutzungsberechtigter“ solcher Einkünfte gelten muss.
.
I. Sicht der tschechischen Finanzverwaltung
Für die richtige Anwendung der Quellensteuer auf Lizenzgebühren (bzw. Befreiung davon auf Antrag), die aus Tschechien in das Ausland gezahlt werden, ist die Frage der Nutzungsrechte an diesen Gebühren von entscheidender Bedeutung. Die Vorgaben dazu enthält das tschechische Einkommensteuergesetz (einschließlich einer möglichen Steuerbefreiung auf Grundlage der RL 2003/49/EG) und auch die tschechischen Doppelbesteuerungsabkommen.
Lizenzgebühren unterliegen in Tschechien einer Quellensteuer von 15 %, die nach der Maßgabe der DBA oder der EU-Zinsrichtlinie ermäßigt oder eliminiert werden kann. Für eine Steuerermäßigung oder -befreiung haben di...