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§ 4 Nr. 16 UStG: Keine Umsatzsteuerbefreiung bei Verwendung des sog. Persönlichen Budgets
Mit Hessischem war darüber zu befinden, ob die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG a. F. (nunmehr in veränderter Form in § 4 Nr. 16 Buchst. n UStG normiert) für eng mit der Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Personen verbundene Leistungen auch dann greift, wenn nicht der Sozialträger diese Leistungen vergütet, sondern diese von der hilfsbedürftigen Person selbst aus ihrem sog. Persönlichen Budget (vgl. § 29 SGB IX) vergütet werden. Eine Steuerbefreiung hat das Hessische FG im Anschluss an die zur Streitfrage bereits ergangene Rechtsprechung anderer Finanzgerichte verneint.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Aus dem sog. Persönlichen Budget der hilfsbedürftigen Person entgoltene Leistungen sind nicht nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG a. F. von der Umsatzsteuer befreit, da es hierbei an der gesetzlich erforderlichen Vergütung durch die entsprechenden Sozialträger mangelt.
II. Sachverhalt
Streitig war zwischen der Klägerin (Kl.), einer sozialen Einrichtung, und dem beklagten Finanzamt (FA), ob von der Kl. an hilfsbedürftige Personen erbrachte Leistungen nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG a. F. steuerbefreit sind, wenn diese nicht direkt von Sozialträgern vergütet werden, sondern aus dem sog. Persönlichen Budget (§ 29 SGB IX) von den Leistungsempfängern selbst bezahlt werd...