Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
3. Aufl. 2025
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RPGrStHsG § 1 Rheinland-Pfälzisches Grundsteuerhebesatzgesetz Referentenentwurf
A. Problem
1Mit dem Urteil vom – 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 – hatte das Bundesverfassungsgericht die §§ 19, 20, 21, 22, 23, 27, 76, 79 Absatz 5 sowie § 93 Absatz 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom (BGBl. 1970 I S. 1118), soweit sie bebaute Grundstücke außerhalb des Bereichs der Land- und Forstwirtschaft und außerhalb des in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiets betreffen, jedenfalls seit dem für unvereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erklärt. Dem Gesetzgeber hatte das Bundesverfassungsgericht eine Frist zur Neuregelung spätestens bis zum gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt durften die als unvereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 GG festgestellten Regeln über die Einheitsbewertung weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung durften die beanstandeten Regelungen für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum angewandt werden. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Reform ...