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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 722/24 Verk

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a; BewG § 2 Abs. 1 Satz 3; BewG § 2 Abs. 1 Satz 4

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung: Untergeordnete forstwirtschaftliche Tätigkeit – Einheitlicher kommunaler Betrieb – Abteilung einer kommunalen Anstalt als selbständige wirtschaftliche Einheit

Leitsatz

  1. Ein von einer für die Bewirtschaftung der Waldflächen zuständigen Abteilung einer kommunalen Anstalt eingesetzter Holzrückwagen ist nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn der forstwirtschaftlichen Betätigung im Rahmen des einheitlichen kommunalen Betriebs nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.

  2. Die nicht organisatorisch verselbständigte forstwirtschaftliche Betätigung einer Kommune stellt gegenüber den übrigen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge keine selbständige wirtschaftliche Einheit dar (entgegen Urteil des Hessischen ).

Fundstelle(n):
OAAAJ-80499

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 07.08.2024 - 4 K 722/24 Verk

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