Online-Nachricht - Freitag, 29.11.2024

Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Entwurf eines zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines "Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes – ZuFinG II" beschlossen. Vorgesehen ist u.a. eine Änderung in § 6b Absatz 10 EStG. Offen ist, ob das Vorhaben nach dem Aus der Regierungskoalition noch verabschiedet wird.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland zu stärken und die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen weiter zu verbessern.

U.a. folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Investitionen in Venture-Capital-Fonds sollen erleichtert werden. Zudem soll es attraktiver werden, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu veräußern und die Einnahmen anschließend zu reinvestieren.

  • Um die Rahmenbedingungen für Spitzenverdiener im Finanzsektor zu flexibilisieren, soll der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen im Finanzsektor gelockert werden. Entsprechende Regelungen, die es bisher nur für Manager in systemrelevanten Banken gibt, sollen künftig auch für kleinere Geldhäuser, Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften gelten.

  • Der Bürokratieabbau ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Das betrifft auch die Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich. Deshalb sollen hier zahlreiche Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten gestrichen werden.

  • Zudem soll die Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften von 500.000 € auf 2.000.000 € erhöht werden (§ 6b Absatz 10 Satz 1 EStG-E). Ziel ist es, größere Spielräume für betriebliche Reinvestitionen zu schaffen.

Hinweis:

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. vsowie BMF online (il)

Fundstelle(n):
TAAAJ-80428