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NaRp Nr. 12 vom Seite 7

Warten auf das CSRD-Umsetzungsgesetz

Was sind die Folgen einer (möglicherweise) verspäteten Umsetzung der CSRD in Deutschland?

Dr. Josef Baumüller und Eric Neumann, M. Sc.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht vor, dass die ersten europäischen Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2024 Nachhaltigkeitsberichte nach den neuen Berichtsvorgaben vorzulegen haben. In Deutschland aber ist die nationale Umsetzung zuletzt ins Stocken geraten. Dies konfrontiert die von der Berichtspflicht betroffenen Unternehmen mit spezifischen Anwendungsfragen, die im folgenden Beitrag diskutiert und mit Lösungsansätzen verbunden werden.

Kernaussagen
  • Die noch ausstehende Umsetzung der CSRD in deutsches Recht geht für die Unternehmen im Anwendungsbereich der Richtlinie mit erheblichen Problemen einher.

  • Der einstweilen noch weiterhin geltende Rechtsrahmen bietet zwar die Möglichkeit einer Berichterstattung, die bereits den zukünftig geltenden Berichtspflichten gerecht wird. Ein zentrales Problem stellt aber die Fee Cap für den Abschlussprüfer dar.

  • Unternehmen scheinen trotz aller Unsicherheiten gut beraten, mit ihren Implementierungsprojekten unverändert fortzufahren.

I. Hintergründe

1. Bedeutung der CSRD für den Green Deal

Mit dem europäischen Green Deal wurde Nachhaltigkeit von der im Jahr 2019 erstmals gewählten Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen zu einem zentralen politischen ...

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