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Einkommensteuer | Besteuerung von Leistungen einer Schweizer Familienstiftung (BFH)
Die wirtschaftliche
Vergleichbarkeit einer Stiftungsleistung mit einer Gewinnausschüttung
erfordert, dass die Stellung des Leistungsempfängers wirtschaftlich derjenigen
eines Anteilseigners entspricht. Die Leistung muss sich außerdem als Verteilung
des erwirtschafteten Überschusses darstellen (Bestätigung des
). Die Stellung des Empfängers einer
Stiftungsleistung entspricht wirtschaftlich derjenigen eines Anteilseigners,
wenn er in seiner Person die Voraussetzungen erfüllt, die die Stiftungssatzung
für einen Leistungsbezug aufstellt, er also zum Kreis der begünstigungsfähigen
Personen gehört, und eine Gegenleistung nicht zu erbringen ist
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund:...