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Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

Stand: 01.01.2025

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 11b Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen

Franz Jürgen Marx (Januar 2025)

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift bezweckt die Erhaltung schutzwürdiger Baudenkmale. Sie enthält eine Ausnahmeregelung zu § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG für Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen und durchbricht das Abflussprinzip. Erlaubt ist die gleichmäßige Verteilung des Erhaltungsaufwands auf zwei bis fünf Jahre. Die Option hat dieselben Voraussetzungen, unter denen § 7i EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für solche Baumaßnahmen fördert. Die Norm gilt für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens und nach § 4 Abs. 8 EStG entsprechend für Betriebsvermögen. Für weitere Informationen vgl. die Kommentierung zu § 7i EStG (KKB/Marx, § 7i EStG).

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 11b EStG wurde durch Art. 1 Nr. 15 WoBauFG v. in das EStG eingefügt. Die Norm ist die Nachfolgevorschrift zu § 82d EStDV.

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