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Jahresabschluss kompakt 2023/2024 – 01. Die Fortführungsannahme bei der Abschlusserstellung
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Generelle Bedeutung der going concern-Prämisse
Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung der im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden grundsätzlich „von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten“ entgegenstehen (sog. going concern-Prämisse).
Daher müssen sich sowohl Unternehmensführung als auch Abschlussprüfer zu jedem Bilanzstichtag mit der Frage auseinandersetzen, ob bzw. inwieweit von dem Regelfall der Unternehmensfortführung nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgegangen werden kann.
Die Frage, wie lange ein Unternehmen seinen Jahresabschluss noch auf Basis der Annahme der Unternehmensfortführung aufstellen darf oder unter welchen Voraussetzungen Abschlussprüfer die Bewertungsansätze nach der Regelvermutung des going concern-Prinzips noch tolerieren dürfen, stellt eine schwierige und zugleich weit reichende Problemstellung dar. Eine wichtige Hilfe – gleichermaßen für Ersteller wie Prüfer – bietet dazu der IDW Prüfungsstandard „Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussp...