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Verfahrensrecht | Keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln durch Einzelhändler (BFH)
Eine Hinzuschätzung wegen Verstoßes gegen Aufzeichnungspflichten kommt nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige darauf vertrauen durfte, dass er von einer ihm durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingeräumten Aufzeichnungserleichterung Gebrauch gemacht hat (, veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger, ein Einzelkaufmann, betrieb mehrere Supermärkte und entnahm in den strittigen Jahren 2015 – 2017 Waren für den Eigenbedarf, ohne diese Entnahmen einzeln aufzuzeichnen. Stattdessen nutzte er die vom BMF veröffentlichten Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für den Gewerbezweig Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel) vom (BStBl I 2014, 1575) für die Gewinnermittlung.
Das Finanzamt w...