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Schenkungsteuer | Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen (BFH)
Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist als gemischte Schenkung zu versteuern (, veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger erhielt von seiner Schwester ein Darlehen über 1.875.768,05 € mit einem Zinssatz von 1 %, rückwirkend zum . Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest, da es die verbilligte Überlassung als freigebige Zuwendung, in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlich vereinbarten Zinssatz von 1 % und dem Zinssatz für den einjährigen Betrag der Nutzung einer Geldsumme gemäß § 15 Abs. 1 BewG in Höhe von 5,5 %, ansah.
Der Kläger legte Einspruch ein, der jedoch abgelehnt wurde. Das Finanzgericht bestätigte die Entscheidung des Finanzamts, da der vereinbarte Zinssatz nicht marktüblich war...