Online-Nachricht - Mittwoch, 27.11.2024
Verfahrensrecht | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (BMF)
Bund und Länder haben beschlossen, die Einkommensteuer für
Veranlagungszeiträume ab 2023 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe
des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG vorläufig festzusetzen. Das
wurde entsprechend angepasst ().
Quelle: BMF, Schrieben v. - IV D 1 - S 0338/19/10006 :001, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
PAAAJ-80062