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Umsatzsteuer | Keine Differenzbesteuerung bei Kfz-Erwerb in hoher Stückzahl
Die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG sind nicht erfüllt, wenn der Unternehmer von drei Kfz-Verkäufern Fahrzeuge in einer Stückzahl von insgesamt 442 erworben hat. Denn angesichts dieser Stückzahl muss jeder der drei Verkäufer Unternehmer gewesen sein, sodass die Voraussetzung des § 25a Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a UStG (Umsatzsteuer wird nicht geschuldet oder der Verkäufer war Kleinunternehmer) nicht gegeben war.
[i]Keine Gutgläubigkeit bei Erwerb von Kfz in hoher Stückzahl Auf eine Gutgläubigkeit kann sich der Unternehmer nicht berufen, wenn er in dieser Stückzahl Kfz von einem Verkäufer erwirbt. Dies galt im Streitfall umso mehr, als noch keine langjährige Geschäftsbeziehung zwischen der Klägerin und den drei Verkäufern bestand, die Klägerin wusste, dass der vorherige Verkäufer erst kurz zuvor gegründet worden war und die Kfz zum Teil fortlaufende Fahrgestellnummern hatten...