Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung
6. Aufl. 2024
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-CHE/07/10019-04, BStBl 2017 I S. 31
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Artikel 19 DBA-Schweiz
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 19 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom (BGBl 2011 II S. 1092) haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 DBA, am die nachstehende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen:
„Konsultationsvereinbarung
zur Auslegung von Artikel 19 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom (DBA)
Gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 des DBA haben die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vereinbart:
Zur Beilegung des bestehenden Qualifikationskonfliktes zwischen den Vertragsstaaten bei der Besteuerung von Vergütungen von Vorsorgeeinrichtunge...