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Anfechtung | Beweisvereitelung durch einen Gläubiger
Die Anfechtungsvoraussetzungen können nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung als bewiesen gelten, wenn ein Geschäftsführer einer GmbH, der von einem Gesellschaftsgläubiger wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen wird, seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt hat und dem Gläubiger deshalb die Darlegung näherer Einzelheiten nicht möglich ist.
Hier kamen dem Insolvenzverwalter die Grundsätze zur Beweisvereitelung zugute, sodass seine Klage gegen eine Buchhaltungsgesellschaft, deren Geschäftsführer-Gesellschafter auch Geschäftsführer-Gesellschafter der auftraggebenden Insolvenzschuldnerin war, erfolgreich war. Die Gläubigerin hatte gar nicht in Abrede gestellt, dass sie zur Erfüllung des Buchhaltungsvertrags von der Schuldnerin sämtlic...