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§ 9 StBVV wird „entbürokratisiert“
[i]Unterschriftserfordernis wird abgeschafftDer Bundesrat hat am der ?Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie" zugestimmt. Durch die Verordnung wird u. a. das Unterschriftserfordernis für Steuerberaterrechnungen in § 9 Abs. 1 StBVV abgeschafft. Für den Berufsstand wird mit Einsparungen von jährlich 386 Mio. ? dadurch gerechnet, dass Vergütungsberechnungen auch dann nicht mehr ausgedruckt oder qualifiziert elektronisch signiert werden müssen, wenn keine Zustimmung des Auftraggebers vorliegt. Zudem wird mit weiteren Einsparungen von rund 10,7 Mio. ? jährlich gerechnet, weil Steuerberater bei einer beabsichtigten elektronischen Rechnungsabwicklung in Textform hierzu nicht mehr die ausdrückliche Zustimmung ihrer Auftraggeber benötigen. Zugleich brauchen sie ihre Mandanten nicht mehr auf die Folgen einer Zustimmung hinweisen und die Erteilung des Hinweises nicht mehr dokumentieren. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.