NWB-EV Nr. 12 vom Seite 349

Ein kleiner Ausblick auf das Jahr 2025

Ricarda Diekamp | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Das Jahr neigt sich dem Ende zu: ein guter Zeitpunkt auf das vergangene Jahr zurückzuschauen und einen Blick auf das neue Jahr zu werfen.

Auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen mein persönliches Highlight des Jahres nicht vorenthalten. Zwar habe ich in diesem Jahr keine weiten Strecken auf dem Pferderücken zurückgelegt, allerdings habe ich mir den Wunsch erfüllt, die Alpen zu Fuß zu überqueren. Wer weiß, was das neue Jahr bringen wird; vielleicht eine Alpenüberquerung mit dem Pferd? Ich werde es Ihnen im kommenden Jahr berichten!

Auch bei der NWB Erben und Vermögen wird es im kommenden Jahr thematisch spannend weitergehen. Gleich zum Anfang des Jahres erwartet Sie u. a. ein Beitrag zum Thema Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung. Dr. Rüdiger Werner kommentiert das ). Außerdem erwartet Sie ein Beitrag zum Thema lebzeitige Vor- und Nachschenkung. Mit Urteil vom (X ZR 11/21) hat der BGH eine grundlegende Entscheidung zu den Möglichkeiten und Grenzen der Anerkennung entsprechender Vor- und Nachschenkungen bzw. entsprechender Weiterleitungsklauseln gefällt. Dr. Eckhard Wälzholz schildert sowohl die BGH-Rechtsprechung, die daraus folgenden Konsequenzen für die Gestaltungspraxis, als auch die sich dadurch ergebenden veränderten steuerrechtlichen Folgen.

In dieser Ausgabe setzt sich Roland Ronig mit aktuellen Themen rund um die Einkünfte aus Kapitalvermögen auseinander. Der Autor gibt ab einen Überblick über gesetzliche Änderungen und Änderungsvorhaben bei Kapitaleinkünften, Verwaltungsanweisungen sowie Rechtsprechung zu Kapitalanlagen und zur Abgeltungsteuer. Zum Jahreswechsel 2024/2025 sind zwar lediglich wenige gesetzliche Neuerungen geplant. Seitens der Gerichte und der Finanzverwaltung gibt es demgegenüber eine Vielzahl von Neuigkeiten aus den letzten Monaten zu vermelden. Ergänzt werden die Ausführungen um Überlegungen zum Jahresende und eine Checkliste bewährter Jahresendstrategien.

Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit und ein schönes Weihnachtsfest. Kommen Sie gut ins neue Jahr!

Beste Grüße

Ricarda Diekamp

Fundstelle(n):
NWB-EV 12/2024 Seite 349
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