NWB Kommentar Bilanzierung
16. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 293 Größenabhängige Befreiungen
Geuken, Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts bei erstmaliger Übernahme eines Konzerns durch ein neues Mutterunternehmen, StuB 2024 S. 877; Lehwald, Die Zahl der Beschäftigten als Abgrenzungsmerkmal, BB 1981 S. 2107; Veit, Zur Bedeutung formeller Bilanzpolitik, DB 1994 S. 2509.
I. Überblick
1 Kapitalgesellschaften oder „Kap. & Co.“-Gesellschaften, die als Mutterunternehmen an der Spitze eines (Teil-)Konzerns stehen, unterliegen nach § 290 HGB der Konzernrechnungslegungspflicht, sofern nicht Befreiungstatbestände greifen. Das HGB kennt zwei Arten von Befreiungsvorschriften:
Nach §§ 291, 292 HGB sind an der Spitze eines Teilkonzerns stehende Mutterunternehmen von der Pflicht, einen Teilkonzernabschluss zu erstellen, befreit, wenn ein übergeordneter Konzernabschluss erstellt wird und weitere Bedingungen erfüllt sind (→ § 291 Rz. 1 ff., → § 292 Rz. 1 ff.). Diese Befreiungen sind größenunabhängig.
§ 293 HGB formuliert daneben eine größenabhängige Befreiung. Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzern- oder Teilkonzernabschlusses besteht nicht, wenn zwei von drei Größenmerkmalen (Bilanzsumme, ...