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Die E-Rechnung: Befreiungen und Übergangsregelungen
Erläuterungen und Hinweise zum finalen (Teil 2)
Ab dem besteht für den Leistungsempfänger als Unternehmer i. S. des § 2 UStG die grundsätzliche Pflicht zur E-Rechnungsannahme im inländischen B2B-Bereich. Für den Rechnungsversand wurden Befreiungs- und Übergangsregelungen geschaffen. Der Beitrag zeigt u. a. ausführlich den zeitlichen Anwendungsbereich auf und geht auf die Herausforderungen der Rechnungsberichtigung ein. Besonders praktisch: eine Übersicht zu den Übergangsregelungen.
I. Zeitliche Anwendung
Die grundsätzliche E-Rechnungspflicht bezieht sich nach dem auf inländische B2B-Umsätze, die nach dem ausgeführt werden und deren Rechnungsstellung nach diesem Datum erfolgt.
Rechtslage ab : Der Begriff E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist nur dann erfüllt, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Der Standard XRechnung entspricht auch der Normenreihe EN 16931. Das ursprüngliche ZUGFeRD-Format entsprach nicht den Vorgaben der Normenreihe EN 16931, ist jedoch ab der Version 2.0.1 in der Lage, die Anforderungen an eine E-...