Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitaleinkünfte – Aktuelles zum Jahreswechsel 2024/2025
Gesetzgebung, Rechtsprechung, Handlungsempfehlungen sowie Checkliste bewährter Jahresendstrategien
Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit aktuellen Themen rund um die Einkünfte aus Kapitalvermögen auseinander. Zum Jahreswechsel 2024/2025 sind lediglich wenige gesetzliche Neuerungen geplant. Seitens der Gerichte und der Finanzverwaltung gibt es demgegenüber eine Vielzahl von Neuigkeiten aus den letzten Monaten zu vermelden.
Ergänzt werden die Ausführungen um Überlegungen zum Jahresende und eine Checkliste bewährter Jahresendstrategien.
Nachdem der BFH verfassungsrechtliche Zweifel an der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte geäußert hat, sollen § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG mit dem JStG 2024 aufgehoben werden.
Ein Nutzungsersatz bei Rückabwicklung eines Darlehensvertrags führt entgegen der bisherigen Verwaltungsmeinung nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.
Die Besteuerung von ausländischen Investmentfonds in Deutschland war bis zum Jahr 2017 europarechtswidrig.
I. Gesetzliche Änderungen und Änderungsvorhaben bei Kapitaleinkünften
1. Jahressteuergesetz 2024 (Entwurf)
Das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 befand sich bei Redaktionsschluss noch im Gesetzgebungsverfahren. Ende September 2024 erfolgten die 1. Lesungen im Bundestag und im Bundesrat. Der Beschluss des Bundestags in 2./3. Lesung erfolgte am .
Die finale Zustimmung im Bundesrat erfolgte am . Die Verkündung des Gesetzes steht noch aus.
Bei den Kapitalanlagen sind folgende Änderungen geplant: