Gesetzgebung | Bundesrat billigt Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025
Der Bundesrat hat am der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zugestimmt (BR-Drucks. 540/24 (Beschluss)). Die Verordnung tritt zum in Kraft.
Damit gelten im Jahr 2025 folgende Werte:
Grenzwerte in der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 € beziehungsweise 5.512,50 € im Monat erhöht (2024: 62.100 € im Jahr bzw. 5.175 € im Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2025 auf jährlich 73.800 € beziehungsweise monatlich 6.150 € (2024 69.300 € im Jahr bzw. 5.775 € im Monat).
Änderungen in der Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt Anfang des Jahres - erstmals einheitlich in ganz Deutschland - auf 8.050 € im Monat (2024 7.450 € im Monat (Ost), 7.550 € im Monat (West)).
In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird die Einkommensgrenze von 9.300 € im Monat auf 9.900 € im Monat erhöht.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, beträgt im Jahr 2025 vorläufig 50.493 € (2024: 45.358 €).
Rechengrößen ab im Überblick
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Rechengröße | |
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung | 8.050 € im Monat / 96.600 €
im Jahr |
Beitragsbemessungsgrenze in der
knappschaftlichen Rentenversicherung | 9.900 € im Monat / 118.800 €
im Jahr |
Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung | 73.800 € im Jahr / 6.150 € im
Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung | 66.150 € im Jahr / 5.512,50 €
im Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2025
in der Rentenversicherung | 50.493 € im Jahr |
Quellen: BR-Drucks. 540/24 (Beschluss)), BR-Drucks. 540/24 (il)
Nachricht aktualisiert am : Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 wurde am im BGBl. 2024 I Nr. 365 verkündet. (il)
Fundstelle(n):
LAAAJ-79736