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Was ist neu am Jahressteuergesetz 2024 in der Fassung des Bundestagsbeschlusses?
Ein Update
Am hat der Bundestag das am von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) beschlossen. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden in das Gesetz zwischenzeitlich zahlreiche, teils sehr bedeutende Ergänzungen und Änderungen eingefügt. Zu nennen sind hier u. a. die Verschärfung der Körperschaftsklauseln bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern bzw. der Realteilung, die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkungen bei privaten Termingeschäften bzw. Forderungsausfällen sowie die gesetzliche Normierung einer Nachweismöglichkeit eines niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der neuen Grundsteuer. Der Aufsatz gibt einen Überblick zu diesen und weiteren wesentlichen Ergänzungen und Änderungen im JStG 2024 gegenüber dem Regierungsentwurf. Aufgrund des erheblichen Umfangs des JStG 2024 wird darauf verzichtet, bereits im Regierungsentwurf enthaltene und ggf. nur unwesentlich geänderte Regelungen erneut darzustellen. Eine Auswahl von Inhalten des Regierungsentwurfs, die sich im Gesetzesbeschluss gar nicht mehr finden, ist in einer Verlustliste aufgeführt. Nachdem der Bundestag das JStG 2024 bereits vor dem Bruch der Ampelkoalition beschlossen hatte und der Bundesrat dem Gesetz in seiner Sitzung am zugestimmt hat, dürfte das Gesetz wie geplant vor Jahresende im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Jahressteuergesetz 2024, NWB ReformRadar, NWB OAAAJ-67549
Welche Neuerungen hat der Bundestag dem JStG 2024 hinzugefügt?
Was ist künftig bei der Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern unter Beteiligung von Körperschaften zu beachten?
Wo kommt es zu Verbesserungen im Rahmen des JStG?
I. Ergänzungen im EStG
1. Körperschaftsklauseln im Rahmen von § 6 Abs. 5 EStG und § 16 Abs. 3 EStG
[i]Peterich/Waller, Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024, StuB 13/2024 S. 498, NWB MAAAJ-69764 Wie im Regierungsentwurf vom vorgesehen, führt das JStG 2024 in Reaktion auf den in § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG die Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften ein. Auf Vorschlag des Bundesrats haben die Abgeordneten des Bundetags darüber hinaus verschärfende Regelungen in Bezug auf die sog. Körperschaftsklauseln eingefügt, und diese auch auf die Realteilung nach § 16 Abs. 3 EStG erstreckt.